Sachkundenachweis, Leinenbefreiung NRW???

      Sachkundenachweis, Leinenbefreiung NRW???

      Hallo Ihr Lieben!

      Sorry wenn es das Thema schon gibt aber ich hab nix zu den großen Hunden gefunden, also die 40/20 Hunde, nur im Zusammenhang mit Anlagehunden....

      Also meine Frage, ich steig durch die Verordnung nicht so durch, brauche ich wenn ich mir einen "normalen" großen Hund zulegen möchte (Briard, Bernersennen o.ä.) einen Sachkundenachweis? Muss ich mit dem Hund einen Wesenstest oder sowas machen für die Leinenbefreiung und muss ich den Hund beim Ordnungsmat anmelden bzw. brauche ich eine erlaubnis?

      Ups komme übrigens aus NRW.

      Was für ne Schei***e wer den ganzen Quatsch erfunden hat!
      Andererseits finde ich es gut, dass sich nicht mehr jeder idiot jeden Hund zulegen kann wie er lustig ist...

      Gruß
      Dass Dir ein Hund das Liebste sei,
      sagst Du, o Mensch sei Sünde,
      Der Hund blieb mir im Sturme treu.
      Der Mensch nicht mal im Winde.
      ich komm selber aus NRW habe einen Staffmix von gut 10 Jahren welcher trotzdem ein normaler Hund sein darf... er hat die MK und Leinenbefreiung seit Jahren.
      Abe rzu Deiner Frage..
      Die sogenannten "40/20 hunde, (Hunde die ausgewachsen grösser sind als 40 cm und schwerer als 20 Kg) müssen vom TA gechippt sein, Du musst Deinen Hund beim Ordnungsamt anmelden, soweit ich informiert bin ,wenn Du noch nciht länger als 3 Jahre Hundehalte rbist, musst Du einen Sachkundetest machen , für den Fall das Du schon lange Hund ehast fällt das weg!Einen wesenstest brauhst Du mit einem solchen Hund nciht zu machne,es sei den der Hund ist schon mal negativ aufgefallen dann kann das OA das anordnen.
      Es gilt für 40/20 Hunde Leinenpflicht innerhalb Bebauter ortschaften auf öffentlichen Plätzen..
      für genauere Infos guck zB mal hier---
      stadt-koeln.de/bol/tiere/hunde/artikel/04361/index.html

      oder hier...
      bedburg-hau.de/C1256E3D003B50F…3405612F5C1256FEA004D8766


      oder hier...
      hsz-rhede.gmxhome.de/lhundg1.htm


      Habe mal bei Google "40/20" Hunde eingegeben und ua diese links dazu gefunden. Gruss Manu
      Grüsse von Manu,Sammybear(Boxermix 9 j,) Felix(Hafiwalalch 8 j) und Maggy(Katze 5 J)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Wuffelhund“ ()

      Hallo,

      bin auch aus NRW.
      Eine Art "Hundeführerschein muss hier gemacht werden. Der kann beim TA oder ähnlichen Einrichtungen abgelegt werden. Es handelt sich um einen theoretischen Fragebogentest nach dem multiple-choice Prinzip.
      Des Weiteren müssen die Hunde beim Finazamt und beim Ordnungsamt ordnungsgemäß angemeldet werden.

      Eine Leinenbefreiung gibt es danach aber nicht. Ich bin mir gar nicht sicher, ob man die hier übehaupt kriegen kann. An öffentlichen Plätzen, in bebauten Gebieten und in Parkanlagen ist generelle Leinenpflicht. Ausgenommen sind Hundewiesen etc (natürlich auch Wiesen und Felder außerhalb geschlossener Ortschaften).

      Als Hundehalter überschreitet man dann also täglich die Grenze der Legalität :wink:. Man will Hundi ja was bieten!

      Viele Grüße - Christine


      Seelenhunde hat sie jemand genannt...
      ... jene Hunde, die es nur einmal gibt im Leben,
      die man begleiten durfte und die einen geführt haben auf andere Wege.
      Die wie ein Schatten waren und wie die Luft zum atmen...
      Ich würde es nicht als Hundeführerschein bezeichnen.
      Es ist eine Abfrage der Sachkunde des Halters.
      Wie gut er sich mit dem Thema Hund auskennt und bescheid weiß.
      Hat man 3 Jahre vorher keinen 40/20 Hund gehalten muss man diesen Sachkundenachweis machen.

      Eine Leinenbefreihung wirst du dadurch nicht bekommen und auch sonst gibt es in NRW keine Leinenbefreihung, weder für liebe Hunde, noch für Therapiehunde oder sonstiges.
      Kleine Hunde sind da eine Sondersache, fallen ja teils durch die Hundeverordnung durch, aber 40/20 oder für Listenhunde wirst du in keinster weise von der Leine befreien!!
      www.hundemix.de.vu
      Ich glaube, die einzigen Hunde, die ohne Leine laufen dürfen, sind Blindenführhunde. Das sagt zumindest eine blinde Bekannte von mir, die einen Führhund hat und diesen regelmässig (sobald ein Menschenarm zum Unterhaken in der Nähe ist) frei laufen lässt.

      Liebe Grüße - Tine


      Seelenhunde hat sie jemand genannt...
      ... jene Hunde, die es nur einmal gibt im Leben,
      die man begleiten durfte und die einen geführt haben auf andere Wege.
      Die wie ein Schatten waren und wie die Luft zum atmen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Rudeltier“ ()

      Ja dann werde ich den Sachkundenachweis wohl machen müssen wenn es so weit ist...
      Wir haben einen Tibi, der Zählt wohl nicht wenn man sich drücken will
      ;)

      Naja aber schwer is der ja nicht, die Fragen sind eigentlich was für Schulkinder...

      Mit der Leinenbefreiung hat mich nur rechtlich interessiert für den Fall das

      Bei uns auf den Feldern und am Rhein dürfen Hunde ja frei laufen.

      Aber vielen Dank!
      Dass Dir ein Hund das Liebste sei,
      sagst Du, o Mensch sei Sünde,
      Der Hund blieb mir im Sturme treu.
      Der Mensch nicht mal im Winde.